Änderungen der BiFO und der KüFO
Binnenfischereiordnung und Küstenfischereiordnung haben weitere fünf Jahre Gültigkeit erlangt. Eine entsprechende Veröffentlichung erfolgte im Gesetz- und Verordnungsblatt am 27. Dezember 2013.
Einzige relevante Änderung für die Angler: das Mindestmaß für Aal wurde an Binnen- und Küstengewässern auf 45 Zentimeter erhöht - ein Maß, an das sich die Angler schon lange halten. Die geänderten Fassungen stehen auf der LSV-Internetseite bereit unter "download" im Bereich "Gesetze und Verordnungen".
Quelle: Landessportfischerverband SH