SSV: klares nein zum fischen ohne Fachwissen!

Die Lübecker Nachrichten im Interview mit unserem Vorsitzenden Dieter Struck am 16.07.2012 zum Thema "Segeberg klares nein zum fischen ohne Fachwissen".

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Das älteste Mitglied, der 88-jährige Paul Heinsen (v.<TH>l.) mit Dieter Struck und Rudolf Letsch. Im Hintergrund der weiße Komplex der Segeberger Kliniken.
Foto: Kronlage

Bad Segeberg – Segebergs Sportangler sind empört über Neuregelung im Fischereigesetz und verweigern Urlauberscheine.
Es ist früh am Morgen, sehr früh, die Aussicht über den Großen Segeberger See noch verhangen, die dunklen Wolken tragen den Regen übers Wasser. „Das ist gutes Wetter, um Hechte zu angeln“, sagt Hartmut Söth (69), Netzkatenwart des Segeberger Sportfischervereins (SSV), und wirft die Rute aus. Ob sie anbeißen? Manchmal, sagt Söth, beißen sie gleich, mitunter müsse man zwölf Stunden warten. „Angeln ist eben Geduldssache“, sagt er und lacht. Söth bleibt nicht lange allein, SSV-Vorsitzender Dieter Struck (59) will ebenfalls angeln.

 

Momentan kennen die beiden nur ein Gesprächsthema: die Änderungen im Landesfischereigesetz, noch von der früheren Landesregierung in 2011 durchgesetzt und seit 1. Juli in Kraft. Besonders eine Neuregelung wird von passionierten Anglern kritisch diskutiert: die Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht – so genannte Urlauberfischereischeine. Sie können jetzt jedem erteilt werden, unabhängig vom Wohnsitz.

Bisher wurden sie ein Mal für 28 Tage ausgestellt, künftig kann dieser Urlauberschein zwei Mal verlängert werden. „Angeln ohne Nachweis, und das ein Vierteljahr lang“, beanstandet Dieter Struck. Die Entscheidung der früheren Landesregierung kann er nicht nachvollziehen. Sie erlaube es, dass Personen ohne Fischereischein, also ohne Prüfung und Nachweis einer entsprechenden Befähigung, Wirbeltiere töten dürfen. „Dabei wissen solche Leute oft nicht, wie man einen Fisch tötet, wo zum Beispiel das Herz sitzt“, moniert Struck weiter.

Der Vereinsvorsitzende hält die Verordnung nicht für tierschutzgerecht. Und verweist auf den umfangreichen Lehrgang, der auf die Sportfischerprüfung vorbereitet. Behandelt werden Themen wie allgemeine und spezielle Fischkunde, Gewässer-, Geräte- und Gesetzeskunde, Binnen- und Küstenverordnung, Hege- und Pflegearbeiten. Wer eine solche Prüfung abgelegt habe, besitze die erforderliche Fachkompetenz um Angeln zu dürfen, unterstrich Struck. Bereits Zwölfjährige können eine solche Fischereiprüfung ablegen.

Der Segeberger Sportfischerverein hat sich intensiv mit der Neuregelung befasst und lehnt die von der ehemaligen Landesregierung geförderten Urlauberfischereischeine ab. „Wir haben den Auftrag, die Natur zu schützen und deshalb beschlossen, für unsere Gewässer keine Tagesscheine auszugeben“, betont Dieter Struck.

Auch der Landessportfischerverband Schleswig-Holstein hat seinerzeit während der Beratung der Gesetzesnovelle gegenüber dem zuständigen Umweltministerium Bedenken erhoben. Vergeblich. Er ist nach wie vor gegen die durchgesetzte Neuerung. „Zum Angeln braucht man mehr als das Wissen, wie man eine Angel hält“, sagt Geschäftsführer Dr. Dieter Bohn. Der Landesverband hat den Mitgliedern empfohlen, keine Urlaubsscheine herauszugeben. „Und von vielen die Rückmeldung bekommen, dass sie so verfahren werden“, ergänzt Bohn.

Auch der Kreissportfischerverband Segeberg, dem knapp 30 Vereine angehören und dessen Vorsitzender ebenfalls Dieter Struck ist, lehnt die Neufassung im Fischereigesetz ab. „Auch wir haben unseren Mitgliedern empfohlen, keine Urlauberscheine auszugeben“, sagt Struck. Doch letztlich sei es alleinige Sache eines Vereines, darüber zu befinden. 

Von Ursula Kronlage
 
Quelle: Lübecker Nachrichten